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Seit März 2025 gilt: Hilfsmittel-Verordnungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in Sozialpädiatrischen Zentren oder Medizinischen Zentren für Erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB) behandelt werden, gelten als medizinisch notwendig, und sollen daher von den Krankenkassen ohne...
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