Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG

udieckmann

Administrator
Teammitglied
Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass hier eine Info zur Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege:
ab dem 1.1.2024 können für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 bis 25 Jahren die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege zusammengezogen werden. Das heißt, es stehen insgesamt 3386€ zur Verfügung. Ab Juli 2025 gilt dies dann für alle Pflegegrade.

Quelle AOK

Viele Grüße
Ulli
 
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